Mit der Umsetzung einer Idee und durch praktische Initiative wurde im Mai 1988 der selbständige Verein „Kindertagesstätte Kinderhaus e.V.“ gegründet. Seit April 1989 ist das Kinderhaus für Kleinkinder zwischen 10 Monaten und 3 Jahren etabliert. Unser Ziel ist es, ein professionelle Ganztagesbetreuung für Kinder bis zum Kindergartenalter anzubieten, da es hierfür viel zu wenige Einrichtungen gibt. Mit diesem Projekt wollen wir der immer aktueller werdenden Herausforderung ein Beispiel geben, wie Berufstätigkeit und Familie besser vereinbart werden kann.
Da wir uns durch Elternbeiträge selbst finanzieren, würden wir uns freuen, wenn Sie sich entschließen könnten, unseren Verein zusätzlich durch eine Fördermitgliedschaft und einen freiwilligen Mitgliedsbeitrag oder eine Spende zu unterstützen. Ein Beitrag von beispielsweise 50 € hilft bereits, pädagogisch wertvolles Spielmaterial oder Bücher für unsere Kinder anschaffen zu können.
Um Ihr Kind in unserem Kinderhaus anmelden zu können, ist eine Mitgliedschaft im Verein Voraussetzung. Sollte Ihr Kind im Kinderhaus aufgenommen werden, so werden Sie für diese Zeit „aktives Mitglied“ des Kindertagestätte Kinderhaus e.V. Der Fördermitglieds-Beitrag wird in dieser Zeit nicht mehr abgebucht. Mit der Kündigung bzw. Auslaufen des Betreuungsvertrages werden Sie wieder Fördermitglied bis Sie Ihre Mitgliedschaft schriftlich widerrufen. Die Kündigungsfrist beträgt sechs Wochen zum Jahresende. Der Beitrag wird jeweils Anfang des Folgejahres abgebucht.